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München (kf). Mieter müssen ihrem Vermieter Zugang zu ihrer Wohnung gewähren, wenn dieser vermutet, dass ein Schaden vorliegt. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam (AZ: 461 C 19626/15).
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