Berlin (kf). Igel dürfen nicht in der Wohnung gehalten werden, denn sie sind keine Haustiere. Mietern, die dagegen trotz Abmahnung verstoßen, kann gekündigt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Berlin-Spandau hervor (AZ: 12 C 133/14).
Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin zeitweise verletzte Igel aufgenommen und gesund gepflegt. Nachdem sich Nachbarn über den Wildtiergeruch beschwert hatten, sprach die Vermieterin eine Abmahnung aus. Da die Mieterin trotzdem weiter Igel in ihrer Wohnung beherbergte, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis.