Köln (kf) Rauchmelder gehören in jede Wohnung. Denn sie können im Brandfall Leben retten. In 14 Bundesländern besteht sogar eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern im privaten Wohnbereich. „Allerdings sind die Geräte aktuell nur in etwa 10 Prozent der Haushalte vorhanden“, kritisiert Michael Jörn, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz bei TÜV Rheinland.


Rauchmelder sollten mindestens im Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Gästezimmer installiert werden, Sie gehören in alle Räume, in denen Menschen schlafen. Denn während des Schlafens wird der Geruchssinn vom Gehirn automatisch deaktiviert. Brand- und Rauchentwicklung können demnach nicht wahrgenommen werden. Bereits nach drei Atemzügen können Brandopfer bewusstlos werden und sich eine schwere Rauchvergiftung zuziehen.


Der Alarm ist so laut, dass normale Geräte in durchschnittlichen Wohnungen ausreichen. „Funkvernetzte Modelle sind nur bei Wohnungen ab 300 Quadratmetern nötig sind oder wenn Garage, Keller und Speicher in die Überwachung integriert werden soll", so Michael Jörn. Hochwertige Rauchwarnmelder tragen die CE-Kennzeichnung inklusive Prüfnummer und die Angabe EN 14604.


Eine weitere zweckmäßige Investition sind Feuerlöscher. Handelsübliche 6-Kilo-Pulverlöscher gibt es im Baumarkt. Das Gerät sollte griffbereit in jeder Wohnung aufbewahrt werden. In mehrstöckigen Häusern gehört er in die oberste Etage, damit sich die Bewohner bei einem Feuer den rettenden Weg ins Erdgeschoss bahnen können.