Karlsruhe (kf). Ein Vermieter darf in der Wohnung seines Mieters nicht eigenmächtig alle Räume betreten und ungefragt Gegenstände anfassen. Das verletzt das Hausrecht des Bewohners. Wer so etwas tut, muss schon mal damit rechnen, vom Mieter aus dem Haus getragen zu werden. Wie es in einem Fall geschah, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatten (AZ: VIII ZR 289/13).

 

Die Vermieterin wollte bei der Besichtigung die neu installierten Rauchmelder genauer betrachten. Als sie dann aber auch andere Zimmer betrat und auch noch Gegenstände von einer Fensterbank wegstellte, um das Fenster aufzumachen, wurde es dem Mieter zu bunt. Zunächst forderte er die Vermieterin auf, den Wohnraum zu verlassen. Als sie das nicht tat, umfasste der Mieter die Vermieterin mit beiden Armen und trug sie einfach vor die Tür.

 

Die Reaktion der Vermieterin war drastisch. Sie kündigte dem Mieter die Wohnung.

 

Dazu hatte sie kein Recht, so der BGH. Die Kündigung ist unwirksam. Die Vermieterin habe eigenmächtig gehandelt, indem sie andere Wohnräume besichtigt hat. Das war vorher mit dem Mieter nicht abgemacht gewesen. Das Gericht betonte, dass der Mieter zwar etwas überreagiert habe, als er die Klägerin vor die Tür getragen hat. Allerdings sei das noch lange kein Grund, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.