Berlin (kf). Seit 1. November 2016 müssen Vermieter der Meldebehörde nur den Einzug, aber nicht mehr den Auszug eines Mieters mitteilen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Damit fällt die seit dem 1. November 2015 geltende Regelung weg, wonach Mieter und Vermieter laut Bundesmeldegesetz sowohl den Einzug als auch den Auszug eines Mieters bei der Behörde melden müssen.