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Berlin (kf). Verwaltungskosten zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (AZ.: 67 S 196/17).
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Berlin (kf). Verwaltungskosten zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (AZ.: 67 S 196/17).
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