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- Kategorie: für Vermieter
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Berlin (kf). Verwaltungskosten zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (AZ.: 67 S 196/17).
- Zuschlag für Schönheitsreparaturen gehört zur Miete
- Eigenbedarf- Engere Grenzen für Vermieter
- Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete
- Vermieter muss Einzug des Mieters bescheinigen
- Vermieter muss quasi unsichtbare Parabolantenne dulden
- Wildschweine im Garten sind Wohnungsmangel
- Bei Untervermietung an Touristen ist die Kündigung gerechtfertigt
- Farbe der Wohnungstür ist Sache des Vermieters
- Schneeräumen ist Sache des Vermieters
- Kündigung nach falscher Selbstauskunft des Mieters
- Neu: Vermieter muss Einzug des Mieters bestätigen
- Kleinreparaturklausel gilt nicht für Flurbeleuchtung
- Eine Brause über der Wanne ist keine Duschmöglichkeit
- Dienstleister haftet für Fehler bei der Heizkostenabrechnung
- Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein
- Vermieter muss keine Auskunft über Informanten geben
- Mieter müssen mit Bauarbeiten rechnen, aber nicht immer
- Bei Wohnungsbrand muss Versicherung des Vermieters zahlen
- Vermieter darf in Mietwohnung nicht fotografieren
- Eine Sanierung macht das Gebäude nicht jünger
- Die Hecke gehört zum Grundstück
- Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
- Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
- Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
- Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
- Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
- Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
- Internetfernsehen statt Parabolantenne
- Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
- Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
- Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
- Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
- Auch der Vermieter muss dezent streichen
- Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
- Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
- IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
- Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
- Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
- Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
- Eigenbedarf muss gut begründet werden