Berlin (kf). Kommen Wildschweine immer wieder aus einem angrenzenden Wald auf das Grundstück eines vermieteten Hauses, muss der Vermieter für Abhilfe sorgen. Denn dabei handelt es sich um einen Wohnungsmangel, der den Mieter zu einer Mietminderung berechtigt. Ein Verschulden des Vermieters ist in solchen Fällen nicht erforderlich. Er muss tätig werden und auch eine Mietminderung in angemessener Höhe hinnehmen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin (AZ: 67 S 65/14).