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Vermieter muss quasi unsichtbare Parabolantenne dulden

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 27. Mai 2016
Zugriffe: 5334

München (kf). Ein Mieter darf auf seinem Balkon eine Parabolantenne zum Fernsehempfang aufstellen, wenn sie im Erscheinungsbild der Hausfassade kaum zu sehen ist. Das entscheid das Amtsgericht München (AZ: 412 C 11331/15).

 

Weiterlesen: Vermieter muss quasi unsichtbare Parabolantenne dulden

  1. Wildschweine im Garten sind Wohnungsmangel
  2. Bei Untervermietung an Touristen ist die Kündigung gerechtfertigt
  3. Farbe der Wohnungstür ist Sache des Vermieters
  4. Schneeräumen ist Sache des Vermieters
  5. Kündigung nach falscher Selbstauskunft des Mieters
  6. Neu: Vermieter muss Einzug des Mieters bestätigen
  7. Kleinreparaturklausel gilt nicht für Flurbeleuchtung
  8. Eine Brause über der Wanne ist keine Duschmöglichkeit
  9. Dienstleister haftet für Fehler bei der Heizkostenabrechnung
  10. Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein
  11. Vermieter muss keine Auskunft über Informanten geben
  12. Mieter müssen mit Bauarbeiten rechnen, aber nicht immer
  13. Bei Wohnungsbrand muss Versicherung des Vermieters zahlen
  14. Vermieter darf in Mietwohnung nicht fotografieren
  15. Eine Sanierung macht das Gebäude nicht jünger
  16. Die Hecke gehört zum Grundstück
  17. Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
  18. Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
  19. Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
  20. Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
  21. Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
  22. Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
  23. Internetfernsehen statt Parabolantenne
  24. Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
  25. Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
  26. Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
  27. Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
  28. Auch der Vermieter muss dezent streichen
  29. Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
  30. Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
  31. IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
  32. Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
  33. Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
  34. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  35. Eigenbedarf muss gut begründet werden

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