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AG München: Bei typischer Modernisierung ist auch ein sehr starker Mietanstieg gerechtfertigt

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 13. Februar 2018
Zugriffe: 4838

München (kf). Ein Mieter muss typische Modernisierungsmaßnahmen auch bei sehr starkem Mietanstieg dulden . Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ.: 453 C 22061/15). Demnach muss eine Mieterin umfangreiche Modernisierungen mit Balkonanbau, Außenaufzug, Zentralheizung, Isolierverglasung und dreiadrigen Stromkabeln trotz einer zu erwartenden Mieterhöhung auf 245 Prozent dulden.

 

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  1. Mieter müssen keine Verwaltungskosten zahlen
  2. Zuschlag für Schönheitsreparaturen gehört zur Miete
  3. Eigenbedarf- Engere Grenzen für Vermieter
  4. Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete
  5. Vermieter muss Einzug des Mieters bescheinigen
  6. Vermieter muss quasi unsichtbare Parabolantenne dulden
  7. Wildschweine im Garten sind Wohnungsmangel
  8. Bei Untervermietung an Touristen ist die Kündigung gerechtfertigt
  9. Farbe der Wohnungstür ist Sache des Vermieters
  10. Schneeräumen ist Sache des Vermieters
  11. Kündigung nach falscher Selbstauskunft des Mieters
  12. Neu: Vermieter muss Einzug des Mieters bestätigen
  13. Kleinreparaturklausel gilt nicht für Flurbeleuchtung
  14. Eine Brause über der Wanne ist keine Duschmöglichkeit
  15. Dienstleister haftet für Fehler bei der Heizkostenabrechnung
  16. Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein
  17. Vermieter muss keine Auskunft über Informanten geben
  18. Mieter müssen mit Bauarbeiten rechnen, aber nicht immer
  19. Bei Wohnungsbrand muss Versicherung des Vermieters zahlen
  20. Vermieter darf in Mietwohnung nicht fotografieren
  21. Eine Sanierung macht das Gebäude nicht jünger
  22. Die Hecke gehört zum Grundstück
  23. Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
  24. Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
  25. Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
  26. Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
  27. Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
  28. Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
  29. Internetfernsehen statt Parabolantenne
  30. Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
  31. Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
  32. Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
  33. Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
  34. Auch der Vermieter muss dezent streichen
  35. Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
  36. Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
  37. IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
  38. Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
  39. Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
  40. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  41. Eigenbedarf muss gut begründet werden

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