München (kf). Ein Mieter muss typische Modernisierungsmaßnahmen auch bei sehr starkem Mietanstieg dulden . Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ.: 453 C 22061/15). Demnach muss eine Mieterin umfangreiche Modernisierungen mit Balkonanbau, Außenaufzug, Zentralheizung, Isolierverglasung und dreiadrigen Stromkabeln trotz einer zu erwartenden Mieterhöhung auf 245 Prozent dulden.