Karlsruhe (kf). Verweigert ein Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung für notwendige Instandsetzungsarbeiten, darf ihm der Vermieter fristlos kündigen. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 281/13). Der Mieter habe Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.