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Kiel (kf). Wer ins Grundbuch schauen will, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor. Im Grundbuch steht, wer Eigentümer eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung ist, und welche Rechte oder Lasten mit der Immobilie verbunden sind. Das sind insbesondere für Gläubiger wertvolle Informationen, um sich über die Vermögensverhältnisse ihres Schuldners Klarheit zu verschaffen.
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