Frankfurt am Main (kf). Wenn die Abende kühler werden, wird gern wieder der Kamin angezündet. Das ist gemütlich und preiswert. Doch nicht jedes Holzstück darf im Kamin verheizt werden. Es gibt klare Vorschriften für das Bestücken und Betreiben der Anlagen, informiert der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik.

 

Grundsätzlich darf nur gut getrocknetes Holz verbrannt werden. Frisch geschlagene Holzscheite müssen ein bis zwei Jahre an einem vor Witterung geschützten, gut belüfteten Ort gelagert werden. Lackiertes oder beschichtetes Holz sowie Spanplatten gehören überhaupt nicht in den Kaminofen. Holzpellets sind nur für spezielle Pellet-Öfen zugelassen.

 

Beim Anzünden des Brennguts ist es wichtig, möglichst schnell hohe Temperaturen zu erreichen. Dies gelingt am besten mit dünn gespaltenem Holz und handelsüblichen Anzündern. In dieser Phase benötigt das Feuer viel Sauerstoff. Deshalb muss die Luftzufuhr höher eingestellt sein.

 

Sobald sich ausreichend Glut gebildet hat, können größere Holzscheite oder Briketts nachgelegt werden. Nach dem Überzünden muss die Luftzufuhr gedrosselt werden. Wichtig ist auch, den Feuerraum nicht zu voll zu packen, da sonst die Brennstoffe nicht sauber verbrennen können.