Münster (kf). Reden ist besser als streiten. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollte man bei Meinungsverschiedenheiten aufeinander zugehen, statt sie eskalieren zu lassen. Die LBS West gibt Tipps für ein angenehmes Miteinander.

 

Mit einem ruhigen Gespräch unter vier Augen lassen sich Missverständnisse klären, ohne dass eine der beiden Parteien dabei ihr Gesicht in der Nachbarschaft verliert. Beide Partner sollten dabei gegenseitig ihre Sicht der Dinge aufzeigen und klarstellen, was sie von dem anderen erwarten. Im Idealfall schreiben sie die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen auf, um später auf dieser Grundlage ohne überlagernde Emotionen überprüfen zu können, was sich bei diesem Streitpunkt Positives getan hat. Regelmäßige Treffen mit den Nachbarn helfen dabei, die Beziehung aufrechtzuerhalten und neuem Streit aus dem Weg zu gehen.

 

Sollten alle Bemühungen scheitern, kann ein Mediator helfen. Er übernimmt die Gesprächsführung, ohne sich dabei inhaltlich zu beteiligen, und bringt die oft erhitzten Gemüter wieder auf die sachliche Ebene zurück. Auch die Schiedsämter in größeren Kommunen sind außergerichtliche Anlaufstellen zur Streitschlichtung. Sind die Fronten zu verhärtet, und die Chancen auf eine friedliche Klärung des Problems aussichtslos, bleibt nur der - allerdings finanziell wie emotional strapaziöse - Gang durch die gerichtlichen Instanzen.

 

So bewältigt man typische Konfliktsituationen:

 

Lärm

 

Nachbarn, die spät abends die Musik voll aufdrehen oder während der Mittagsruhe den Rasenmäher anwerfen, müssen nicht ohne weiteres geduldet werden. Wer die Nachbarn auf die Ruhestörung ansprechen möchte, sollte dabei möglichst freundlich und ruhig bleiben. Sonst gibt es schlimmstenfalls nur eine bissige Antwort. Kleine Hinweise, die auch geschickt im Smalltalk eingestreut werden können, sind meist wirksamer und zielführender als brachiale Kritik. Konkrete Kompromissvorschläge können helfen, das Problem auf einfache Weise aus der Welt zu schaffen. Rein rechtlich darf der Rasen werktags nur zwischen 7 und 20 Uhr gemäht werden. Besonders laute Geräte wie Laubsauger und -bläser, Grastrimmer und Graskantenschneider dürfen sogar nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen verbietet die Maschinenlärmverordnung das Rasenmähen mit motorbetriebenen Geräten in Wohn- und Kurgebieten ganz. Mit üblichem Kinderlärm müssen sich Nachbarn abfinden.

 

Für die Fußball-Weltmeisterschaft hat die Bundesregierung aktuell eine Sonderverordnung erlassen, die Public Viewing auf Großleinwänden nach 22 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt. Lärmempfindlichen Nachbarn wird damit die Möglichkeit genommen, bei genehmigten Public-Viewing-Veranstaltungen die Polizei zu rufen.

 

Zugestellte Wege

 

Überschreitet der Nachbar die Grenzen seines Grundstücks und versperrt damit anderen Wege und Zugänge, sollte man nicht zögern, das Gespräch zu suchen. Eine nachvollziehbaren Begründung, warum die Gegenstände an dieser Stelle stören, dürfte auf Verständnis stoßen. Rechtlich gesehen kann das Abstellen von alltäglichen Gegenständen wie zum Beispiel einem Kinderwagen im Hausflur allerdings kaum untersagt werden. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn die Fluchtwege zugestellt sind.

 

Garten

 

Schon eine über den Zaun gewachsene Pflanze kann der Auslöser für einen Nachbarschaftsstreit sein. Doch die Pflanzen richten sich nun einmal nicht nach Grundstücksgrenzen. Dem Nachbarn sollte also zunächst freundlich eine Frist gesetzt werden, um den Überhang abzuschneiden. Ist die Frist abgelaufen und der Überhang nicht entfernt, darf selbst Hand an die Schere gelegt werden.