Erweist sich eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb als mangelhaft, können Verbraucher ihre Gewährleistungsansprüche zukünftig besser durchsetzen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs macht die Verbraucherzentrale Hamburg aufmerksam (AZ: C- 497/13).