Köln (kf). Gartengeräte sollten vor dem ersten Gebrauch im Frühjahr auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. „Auch wenn sie gewissenhaft für den Winter eingelagert wurden, ist es wichtig, sie vor dem Gebrauch auf Beschädigungen zu prüfen“, sagt Jörg Pelz von TÜV Rheinland. Risse und Brüche im Gehäuse sind ein ebenso hohes Sicherheitsrisiko wie beschädigte Kabel, die womöglich über längere Zeit geknickt oder gequetscht wurden.
Bevor elektrische Geräte kontrolliert oder gereinigt werden, muss unbedingt das Netzkabel, bei Geräten mit Benzinmotor der Zündkerzenstecker abgezogen werden. Dadurch wird ein unbeabsichtigter Start des Motors ausgeschlossen.
Gereinigt wird am sinnvollsten mit einem Handfeger anstatt mit Wasser. So dringt keine Feuchtigkeit in den Motorraum oder die Elektrik des Gerätes ein. Bei verschlissenen Messern und Klingen ist es empfehlenswert, einen Fachmann mit dem Schleifen oder dem Austausch zu beauftragen. „Auch der Austausch von stromführenden Teilen sollte von einem Fachbetrieb übernommen werden, der Originalersatzteile verwendet“, betont Pelz.
Stark verschmutzten Edelstahlwerkzeugen lässt sich mit Wasser, Bürste oder Schwamm zu Leibe rücken. Mehr Pflege benötigen sie nicht. Anders ist das bei Schmiedestahlgeräten, an denen sich über den Winter Rost gebildet haben kann. Kleine Stellen lassen sich leicht durch das Polieren mit Stahlwolle oder Schleifvlies entfernen. Weniger neuer Rost entsteht, wenn die Geräte mit Öl eingerieben werden.Denn das Öl bildet einen schützenden Film und es gelangt kein Sauerstoff an das Werkzeug. “Zum Einfetten kann normales Pflanzenöl benutzt werden. Das ist biologisch abbaubar und belastet die Umwelt nicht“, so der TÜV Rheinland-Experte.