Bonn. Eigentümer dürfen ihre Wohnung – zum Beispiel über Internet-Portale wie Wimdu oder Airbnb – an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste vermieten, sofern in der Region kein Zweckentfremdungsverbot besteht. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin. "Eine solche Vermietung ist Teil der zulässigen Wohnnutzung", erklärt Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann sie Eigentümern daher im Normalfall nicht durch einen Mehrheitsbeschluss verbieten.