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Hohes Haftungsrisiko bei Trampolin im WEG-Gemeinschaftsgarten

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 20. Februar 2018
Zugriffe: 6270

Bonn (kf). Mit einem Trampolin im WEG-Gemeinschaftsgarten müssen alle Eigentümer einverstanden sein. Vor dem Aufstellen eines solchen Spielgerätes ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Darauf weist der Verband Wohnen im Eigentum e.V. hin.

 

Weiterlesen: Hohes Haftungsrisiko bei Trampolin im WEG-Gemeinschaftsgarten

  1. Walnussbaum darf Früchte abwerfen
  2. Insolvenzen kündigen sich oft an
  3. Eigentümer dürfen ihre Wohnung an Feriengäste vermieten
  4. Flächenheizung: Behagliche Wärme und geringer Energieverbrauch
  5. Risiken beim Wohnungskauf
  6. Ohne Beschlüsse läuft in der WEG nichts
  7. Sichtprüfung genügt - Privateigentümer müssen ihre Bäume nicht professionell auf Schäden untersuchen lassen
  8. Sonnenschutzsysteme: Die Hitze draußen lassen
  9. Grundstückskauf und Bauvertrag zeitlich trennen – das spart Steuern
  10. Bauherren müssen Fördergelder korrekt verwenden, sonst droht Rückforderung
  11. Eigentümerversammlung: Tagesordnung muss klare Informationen enthalten
  12. WEG: Enge Grenzen für die Videoüberwachung
  13. Makler darf keine Reservierungsgebühr verlangen
  14. Kalte Winterluft zum Trocknen des Kellers nutzen
  15. Immobilienanzeigen müssen Angaben zum Energieverbrauch enthalten
  16. Vorsicht vor Billig-Thermografie
  17. Verkäufer darf Wasser im Keller nicht verschweigen
  18. Handynummer schützt Parksünder nicht vor dem Abschleppen
  19. Kein eigenmächtiger Austausch von Fenstern in der WEG
  20. Drohne darf nicht übers Nachbargrundstück fliegen
  21. Privatpool auf Terrasse nur mit Zustimmung der WEG
  22. Solaranlage - Streit um Licht und Schatten
  23. Neubauten vor dem Einzug gründlich trocknen
  24. Werbeprospekte von Hausanbietern sagen nicht viel aus
  25. Nachbar haftet nach Abriss für Schäden an der Grenzwand
  26. Feuchtigkeit ist Auslöser für Schimmel im Gebäude
  27. Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan einsehen
  28. Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr
  29. Risiko Trennung - Immobilienkauf ohne Trauschein hat viele Tücken
  30. Schimmel liebt dauerhafte Feuchtigkeit
  31. Schneeräumen ist haushaltsnahe Dienstleistung
  32. Kameraüberwachung auf eigenem Grundstück erlaubt
  33. Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  34. Vor dem Kellerausbau Baugenehmigung einholen
  35. Fünf Anzeichen, dass die Heizung schwächelt
  36. Mögliche Erschließungskosten einplanen
  37. Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen
  38. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  39. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  40. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  41. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  42. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  43. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  44. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  45. Frühjahrscheck fürs Dach
  46. WEG haben Verbraucherrechte
  47. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  48. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  49. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  50. Einer zahlt für alle

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