Bonn (kf.) Der Kauf einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) birgt Risiken und kann bis zum finanziellen Ruin führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e. V. (WiE) weist auf Konstellationen hin, die besonders gefährlich sind:

 

1. Ohnmächtig? Von einem Mehrheitseigentümer in einer WEG sind alle anderen abhängig

 

Vorsicht ist geboten, wenn einem Miteigentümer die Mehrheit der Wohnungen gehört. Denn über die Verwaltung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird in einer WEG in vielen Fällen per Mehrheitsbeschluss entschieden. Gibt es einen Mehrheitseigentümer, kann dieser oft alle anderen Eigentümer überstimmen. "Dieser kann über die Verwaltung praktisch oft allein entscheiden. Die anderen Eigentümer müssen aber die Entscheidungen und die Kosten dafür anteilig mittragen", verdeutlicht Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von WiE. "Können sie diese Situation nicht akzeptieren, bleibt den Wohnungseigentümern nur der (Wieder-)Verkauf ihrer Wohnung."

 

2. Patt-Situation: Bei Uneinigkeit in einer Zweier-WEG herrscht Stillstand

 

Ebenfalls schwierig ist es, wenn ein Zweifamilienhaus oder die beiden Hälften eines Doppelhauses eine Wohnungseigentümergemeinschaft bilden. Beschlüsse können in diesem Fall nur gefasst werden, wenn beide Eigentümer sich einig sind. Sollten sie sich zerstreiten, steht es immer 1:1. Selbst einfachste Veränderungen können dann nicht mehr durchgeführt werden, weil keine Mehrheit zustande kommt. "Vom Kauf ist dringend abzuraten, wenn man den anderen Eigentümer nicht kennt und dessen Verantwortungsbewusstsein nicht einschätzen kann", so Heinrich.

 

3. Unselbständig: Untergemeinschaften von WEGs können unsichere, problematische Rechtskonstruktionen sein

 

Auch besonders große Einheiten können ihre Tücken haben. Ist die WEG in Untergemeinschaften aufgeteilt, sollten Käufer vor Erwerb einer Wohnung die Teilungserklärung besonders umsichtig prüfen beziehungsweise prüfen lassen.

 

Sinn und Zweck der Aufteilung einer WEG in mehrere Untergemeinschaften kann es sein, eine getrennte Bewirtschaftung zu erreichen, wenn die einzelnen Gebäude unterschiedlich ausgestattet sind. "Darüber hinaus setzen Bauträger oder Verkäufer diese Konstruktion auch ein, um eine große WEG kleiner erscheinen zu lassen", so Heinrich. Häufig würden sich Kaufinteressenten dann nur mit der Untergemeinschaft befassen, anstatt die gesamte WEG in den Blick zu nehmen.