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Walnussbaum darf Früchte abwerfen

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 30. Januar 2018
Zugriffe: 4773

Frankfurt (kf). Wer sein Auto unter einem Walnussbaum parkt, muss damit rechnen, dass herabfallende Nüsse es beschädigen. Der Besitzer des Baumes haftet nicht für diese Schäden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Main hervor (AZ.: 32 C 365/17 (72).

 

Weiterlesen: Walnussbaum darf Früchte abwerfen

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  25. Feuchtigkeit ist Auslöser für Schimmel im Gebäude
  26. Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan einsehen
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  40. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
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  47. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  48. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  49. Einer zahlt für alle
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