Oldenburg (kf). Eigentümer von Bäumen müssen darauf achten, dass niemand zu Schaden kommt. Während Städte und Gemeinden verpflichtet sind, ihren Baumbestand regelmäßig professionell kontrollieren zu lassen, genügt für den Privateigentümer ein laienhafter Blick auf die Bäume. Erst, wenn sich Schäden zeigen, muss er einen Baumfachmann zu Hilfe rufen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor (AZ.: 12 U 7/17).