Berlin (kf). Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwalter, die eine energetische Modernisierung planen, sollten viel Vorlaufzeit einkalkulieren. Denn im Vorfeld müssen die Wohnungseigentümer mehrere Beschlüsse fassen, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

 

Als erstes muss der Verwalter im Rahmen einer Eigentümerversammlung über die geplante Modernisierungsmaßnahme berichten. Sind die Wohnungseigentümer grundsätzlich damit einverstanden, müssen Beschlüsse darüber gefasst werden, dass Energieberater und Baufachleute hinzugezogen und Angebote eingeholt werden. Erst im Anschluss sollte der Verwalter diese Posten auch beauftragen.

 

Die Empfehlungen des Energieberaters und der Baufachleute sowie die Angebote und deren Finanzierung müssen dann auf einer weiteren Eigentümerversammlung beschlossen werden. Handelt es sich bei der Baumaßnahme um eine Modernisierung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, muss eine Mehrheit von drei Vierteln aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer zustimmen, die zugleich mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile begründen (doppelt qualifizierte Mehrheit).

 

Haus & Grund empfiehlt, die erforderlichen Beschlüsse in der Eigentümerversammlung einzeln zu fassen. Wird im Nachhinein einer der Beschlüsse angefochten, ist nicht gleich das ganze Modernisierungsprojekt in Gefahr.