Berlin (kf) - Energieausweise für Wohngebäude, die bei Einführung der allgemeinen Ausweispflicht vor zehn Jahren ausgestellt wurden, verlieren 2019 ihre Gültigkeit. Eigentümer, die ihre Immobilie neu vermieten oder verkaufen wollen, müssen den Ausweis erneuern lassen. Darauf weist das Portal www.intelligent-heizen.info hin.