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Karlsruhe (kf). Unternehmen, die schwarz arbeiten, können für ihre Leistungen keinerlei Bezahlung verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: VII ZR 241/13).
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Karlsruhe (kf). Unternehmen, die schwarz arbeiten, können für ihre Leistungen keinerlei Bezahlung verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: VII ZR 241/13).
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