Steinfurt (kf). Ein Mieter muss nicht hinnehmen, dass der Vermieter Fotos von der Mietwohnung anfertigt, um diese in einer Anzeige für den Verkauf zu nutzen. Seine Privatsphäre hat Vorrang vor den Eigentumsrechten des Vermieters. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgericht Steinfurt weist die Deutsche Anwaltshotline hin (AZ: 21 C 987/13).