Berlin (kf). Eine Sanierung ist nicht mit einem Neubau gleichzusetzen. Um für eine Mieterhöhung im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, ist das ursprüngliche Baujahr des Gebäudes maßgeblich. Das entschied das Amtsgericht Lichtenberg (AZ: 20 C 56/14).