Berlin (kf). Mieter müssen beim Einzug nicht damit rechnen, dass auf dem unbebauten Hinterhof ihres Hauses mehrere Stadthäuser gebaut werden. Sie können also wegen Baulärms die Miete mindern. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hamburg verweist der Deutsche Anwaltverein (DAV) (AZ: 334 C 20/14).