Berlin (kf). Eigentümer, die eine möblierte Wohnung auf Zeit vermieten möchten, sollten unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag abschließen. Auch wenn es sich nur um ein paar Monate handelt. "Mit einer schriftlichen Fixierung der abgesprochenen Konditionen kann vermieden werden, dass es später zu Missverständnissen kommt oder verabredete Punkte vergessen werden", erklärt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland IVD.