Berlin (kf). Eine Brause über der Badewanne ist keine Duschmöglichkeit im Sinne des Berliner Mietspiegels. Die bloße Option, sich in einer Badewanne im Knien oder Sitzen abzubrausen, entspricht nicht heutigen Maßstäben für eine Duschmöglichkeit, entschied das Amtsgericht Köpenick (AZ: 3 C 267/14).