Berlin (kf). Ab 1. November 2015 gelten Neuerungen im Melderecht. Demnach müssen Vermieter nun den Einzug jedes neuen Mieters bestätigen. Ein Auszug muss dagegen nur gemeldet und vom Vermieter bestätigt werden, wenn der Mieter ins Ausland zieht. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin.