Köln (kf). Eine Solaranlage auf dem Dach kann einen handfesten Nachbarschaftsstreit auslösen, zum Beispiel, wenn zum die Sonne durch die Lichtreflexion unangenehm blendet. Fällt das Licht auf die Terrasse oder ins Wohnzimmer des Nachbarn, muss sich der Geschädigte nicht zwangsläufig mit der Beeinträchtigung abfinden. "Immer wieder landen Streitigkeiten von Nachbarn wegen der Blendung durch Solaranlagen vor Gericht", weiß Willi Vaaßen, Experte für Solaranlagen bei TÜV Rheinland.