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Hamm (kf). Der Verkäufer eines Wohnhauses muss einen Kaufinteressenten darüber aufklären, dass bei starken Regenfällen Wasser in den Keller eindringt. Ansonsten kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (AZ.: 22 U 161/15).
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