- Details
- Kategorie: für Vermieter
- Zugriffe: 4586
Karlsruhe (kf). Ein Mieter, der sich länger im Ausland aufhält, darf seine Wohnung untervermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, muss er Schadensersatz leisten. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 349/13).
Seite 28 von 43