Berlin (kf). Wenn Grundstück und Bauleistung nicht aus einer Hand kommen, empfiehlt sich in steuerlicher Hinsicht eine deutliche zeitliche Trennung von Grundstückserwerb und Hausbau. Dann ist nur der Kaufpreis des Grundstücks Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Drauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.