Berlin (kf). Wohngeld gibt es nicht nur für Mieter, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Auch Eigentümer können Unterstützung beantragen, den so genannten Lastenzuschuss. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Anspruch darauf haben Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind.

 

 

Wer zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld er bekommt, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung vor allem durch den Baukredit. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle bei Kreis oder Kommune.