Karlsruhe (kf). Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, sofern diese zwingend erforderlich ist und sofort erfolgen muss. Dabei spielen finanzielle Schwierigkeiten oder das Alter einzelner Wohnungseigentümer keine Rolle. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ:V ZR 9/14).

 

Im konkreten Fall ging es um ein Haus mit drei Eigentumswohnungen. Die Kellerwohnung war wegen eines fehlerhaften Umbaus durch den Vorbesitzer unbewohnbar geworden. Von den Wasserschäden war auch Bausubstanz betroffen, die zum Gemeinschaftseigentum gehört. Der Eigentümer der Kellerwohnung, der sie im Jahr 2002 unter Ausschluss der Sachmängelhaftung zu einem Kaufpreis von 85.000 Euro erworben hatte, verlangte, dass sich die übrigen Eigentümer der Gemeinschaft an der Sanierung beteiligen. Die Kosten wurden mit etwa 55 000 Euro veranschlagt.

 

Der BGH entschied, dass der Eigentümer der Kellerwohnung sowohl die Zustimmung zu der anteiligen Kostentragung als auch zur Bildung einer Sonderumlage für die Sanierung verlangen kann. Jeder Wohnungseigentümer hat ein Recht auf ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums.

 

Grundsätzlich haben die Wohnungseigentümer allerdings einen Gestaltungsspielraum. Sie müssen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten und auf die Leistungsfähigkeit der Wohnungseigentümer Rücksicht nehmen. Nicht zwingend erforderliche Maßnahmen können gegebenenfalls zurückgestellt werden.

Dieser Fall lag jedoch anders. Hier war die sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich. Denn infolge der sanierungsbedürftigen Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum war die Wohnung im Kellergeschoss unbewohnbar. Für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer ist in solchen Fallkonstellationen kein Raum. Dies liefe der notwendigen Erhaltung von Wohnungseigentumsanlagen zuwider. Die Wohnungseigentümer müssen anteilig für die Sanierungskosten aufkommen, selbst wenn sie in erster Linie der Kellergeschosswohnung zugute kommt.