Berlin (kf) Bauherren müssen die Vorgaben einhalten, die an die Vergabe von Fördermitteln gebunden sind. Bei Verstößen droht ihnen die Rückforderung der Fördergelder. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.

 

 

Für Neubau, Altbau, energetische Sanierung, die Beseitigung von Barrieren und den Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster gibt es aus Steuergeldern KfW-Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Die Vergabe der Mittel ist dabei an strikte Bedingungen gekoppelt, die die Bauherren und Hausbesitzer einhalten müssen.

 

Zuständig für die korrekte Umsetzung der Auflagen sind die Bauherren, die die Förderanträge stellen. Selbst wenn die Handwerker schlecht arbeiten und die Förderbedingungen deshalb nicht eingehalten werden, hält sich die KfW immer an die Bauherren, so der VPB. Die KfW überprüft in Stichproben die Einhaltung ihrer technischen Vorgaben und fordert im Ernstfall die Gelder zurück. In die Auseinandersetzung mit dem Handwerker mischt sie sich nicht ein. Das ist allein Sache der Bauherren. Sie allein sind als Antragsteller für die korrekte Verwendung der Fördermittel verantwortlich.