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Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen

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Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 20. Januar 2014
Zugriffe: 4485

Karlsruhe (kf). Rechnet ein Haus- oder Wohnungseigentümer mit seinem Mieter die Heizkosten verbrauchsabhängig ab, muss er dafür sorgen, dass die Messgeräte funktionstauglich sind. Ansonsten muss er sich auf andere Abrechnungsmethoden einlassen und gegebenenfalls Einbußen hinnehmen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin (AZ: VIII ZR 310/12).

 

Weiterlesen: Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen

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