Berlin (kf). Mieter dürfen ihre Wohnung nicht ohne Zustimmung des Vermieters über Touristenportale anbieten. Sonst riskieren sie die fristlose Kündigung. Dabei kommt es noch nicht einmal darauf an, ob tatsächlich Touristen in der Wohnung übernachtet haben, so das Landgericht Berlin (AZ: 67 T 29/15).