Bonn (kf). Tiere sind für viele Menschen willkommene Hausgenossen. Selbst in engen Stadtwohnungen werden die Lieblinge gern gehalten. Dabei kann das für sie zur Qual werden. „Tiere müssen in Wohnungen artgerecht gehalten werden“, betont Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. „Bevor man sich welche anschafft, sollte man sich genau mit ihren arttypischen und individuellen Bedürfnissen vertraut machen.“

 

Alle Tiere, und seien sie noch so klein, brauchen ihren festen Platz in der Wohnung. „Das sollten Eltern bedenken, die ihren Kindern Hamster, Meerschweinchen oder Kaninchen schenken“, sagt Tünte. So benötigen Nagetiere einen ausreichend großen Käfig und täglich viel Auslauf. „Kaninchen brauchen besonders viel Platz. Sie sind keine Käfigtiere. Beim Auslauf in der Wohnung sollten sie, genauso wie Hamster und Meerschweinchen, unter Aufsicht stehen. Denn sie knabbern gern Elektrokabel an. Das kann gefährlich werden.“

 

Bei Kaninchen und Meerschweinchen muss immer Raum für mehrere Tiere eingeplant werden, denn sie sind soziale Sippentiere und würden in Einzelhaltung verkümmern. Hamster sollten dagegen, bis auf einige Ausnahmen bei Zwerghamstern, nicht in Gruppen gehalten werden. Kanarienvögel und Wellensittiche sollten ebenfalls nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit Artgenossen leben. Der Plastikvogel im Käfig ist dafür kein Ersatz.

 

Wer einen Hund in der Wohnung hält, muss bedenken, dass dieser viel freien Auslauf braucht. „Nur zweimal am Tag um den Block zu laufen und den Hund sein Geschäft machen zu lassen, das reicht nicht aus“, betont Marius Tünte. „Hunde sollten mit Artgenossen spielen und toben dürfen. Ausschließliches Gehen an der Leine lastet sie nicht aus.“

 

Auch Katzen lieben ihren Auslauf und das Herumstreifen in der Natur. Daher sollte ihnen der Freigang auch bei Wohnungshaltung nicht verwehrt werden. Eine Möglichkeit ist der Einbau einer Katzenklappe. Durch diese Öffnung kann die Katze jederzeit ins Freie gelangen und auch wieder in die Wohnung zurückkehren. Hier muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, bevor Türen oder Fenster beschädigt werden. „Und beim Auszug muss der alte Zustand wiederhergestellt werden“, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin.

 

Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, aber auch Fische oder kleine Reptilien können in Mietwohnungen ohne weiteres gehalten werden, wenn die Voraussetzungen für die artgerechte Unterbringung erfüllt sind. Bei größeren Tieren wie Hund oder Katze hat der Vermieter allerdings ein Wörtchen mitzureden. „Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht“, erklärt Ropertz. Ein generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag sei aber unwirksam.