Berlin (kf). Mieter müssen sich den Dauerqualm von rauchenden Nachbarn nicht gefallen lassen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (AZ: ZR 110/14). Mieter, die sich durch einen auf dem Balkon rauchenden Nachbarn gestört fühlen, können für konkrete Zeitabschnitte einen Rauchstopp fordern, haben Anspruch auf rauchfreie Zeiten", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.