Hamburg (kf). „Wer bestellt, der bezahlt“ - das ist der Inhalt des Bestellerprinzips, das seit Mitte 2015 gilt. Konkret bedeutet das: Wendet sich der Vermieter an einen Makler und erteilt er ihm den Auftrag, einen Mieter für seine Wohnung zu suchen, muss der Vermieter den Makler auch bezahlen. Darauf weist der Mieterverein zu Hamburg hin.