Karlsruhe (kf). Mieter dürfen wegen Lärms auf einem Bolzplatz ihre Miete nicht ohne weiteres mindern. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (AZ: VIII ZR 197/14). Insbesondere Lärm, der von Kindern ausgeht, müssen Nachbarn hinnehmen.