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- Kategorie: für Mieter
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Menden (kf). Mieter dürfen zwar in ihrer Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters Vögel halten. Doch wenn es zu viele Tiere sind, riskieren sie die fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Minden hervor (AZ: 4 C 286/13).
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