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Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung

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Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 13. Januar 2014
Zugriffe: 4500

Karlsruhe (kf). Gibt der Inhaber eines Gewerbebetriebs ein zum Wohnen gemietetes Einfamilienhaus als Betriebsstätte an, liegt eine Vertragsverletzung vor, die den Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 149/13).

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