Berlin (kf). Selbst genutztes Wohneigentum muss nicht zur Finanzierung des Elternunterhalts herangezogen werden. Zwar müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt bezahlen, wenn diese im Pflegeheim leben und nicht selbst für die Kosten aufkommen können. Aber die angemessene und von den Kindern selbst bewohnte Immobilie bleibt dabei unberücksichtigt. Auf diesen Beschluss des BGH weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin (AZ: XII ZR 269/12). Dem BGH zufolge sind „angemessene selbst genutzte Immobilien“ für zahlungspflichtige Kinder ein Teil ihrer eigenen Altersvorsorge.