Berlin (kf). Hausbesitzer sollten Sturm- und Hagelschäden möglichst umgehend beseitigen lassen. Vorher muss jedoch die Versicherung informiert werden.

 

„Hagelschäden sind durch jede Standard-Gebäudeversicherung abgedeckt und zwar einschließlich aller Folgeschäden, außer dem Hausrat. Dazu braucht man nicht einmal eine Erweiterung auf sogenannte Elementarschäden", erläutert Ulrich Schiffler, Sachverständiger des Verbandes Privater Bauherren (VPB) in Bremen.

 

Bis die Versicherung die Schäden begutachtet hat, sollten Hausbesitzer die betroffenen Stellen abdecken lassen. Denn sie sind verpflichtet, den Schaden gering zu halten. "Regen darf auf keinen Fall in die Konstruktion eindringen, sonst leiden Dämmung und Innenausbau. Damit wird der Schaden größer, die Reparatur langwieriger und komplexer“, sagt Schiffler.