Karlsruhe (kf).Wer gegen Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus einem längerfristigen Mietvertrag entlassen werden will, muss sich selbst um einen geeigneten Kandidaten bemühen und dem Vermieter alle notwendigen Informationen ermöglichen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ.:VIII ZR 247/14).