Berlin (kf). Laminat ist nicht vergleichbar mit Parkett und damit nicht als hochwertiger Bodenbelag einzustufen. Deshalb kann es nicht als Grundlage für eine Mieterhöhung herangezogen werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor (AZ: 17 C 3/13).