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Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 05. August 2013
Zugriffe: 6708

Berlin (kf). Mieter dürfen keinen Pavillon auf ihrer Terrasse aufstellen, wenn der Vermieter das nicht gestattet. Der Vermieter darf solche Veränderungen an der Mietsache verbieten, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Spandau hervor (AZ: 6 C 281/12).

Weiterlesen: Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten

  1. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  2. Eigenbedarf muss gut begründet werden

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