Berlin (kf). Mieter dürfen keinen Pavillon auf ihrer Terrasse aufstellen, wenn der Vermieter das nicht gestattet. Der Vermieter darf solche Veränderungen an der Mietsache verbieten, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Spandau hervor (AZ: 6 C 281/12).