Berlin (kf). Sommerhitze in Büroräumen und Gewerbeimmobilien stellt keinen Mangel dar, der zur Minderung der Miete berechtigt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Der Vermieter schuldet nur einen baurechtlich zulässigen Zustand der Räumlichkeiten, mithin die Einhaltung der DIN-Vorschriften zum zulässigen Sonneneintragswert.