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- Kategorie: für Vermieter
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Berlin (kf). Sommerhitze in Büroräumen und Gewerbeimmobilien stellt keinen Mangel dar, der zur Minderung der Miete berechtigt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Der Vermieter schuldet nur einen baurechtlich zulässigen Zustand der Räumlichkeiten, mithin die Einhaltung der DIN-Vorschriften zum zulässigen Sonneneintragswert.
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